BAUFINANZIERUNGS-SCHUTZBRIEF

Für wen ist der Baufinanzierungs-Schutzbrief geeignet?

Die eigene Immobilie ist für viele Menschen ein großer Traum. Sie bietet Lebensqualität und ist eine Vorsorge fürs Alter. Bei Erwerb einer Immobilie sind die Darlehenssummen meist hoch und die Rückzahlung wird über einen langen Zeitraum geplant. Doch was ist, wenn sich das Leben nicht an den Plan hält? Dies ist beispielsweise denkbar bei Einkommenseinbußen infolge längerer Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, bei Jobverlust oder auch bei Tod des Versorgers oder der Versorgerin. Auch Arbeitslosigkeit kann zu einem finanziellen Engpass führen. Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet Ihnen schnelle temporäre finanzielle Unterstützung, um Ihre laufenden Raten für Ihre Baufinanzierung zunächst fortzuführen. 



Erläuterung

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Tod oder optional bei Arbeitslosigkeit eine temporäre Absicherung Ihrer Raten für eine Immobilienfinanzierung.

Der Schutzbrief ist bis zu 12 Monate nach Vertragsabschluss einer Immobilienfinanzierung abschließbar, egal ob Neubau, Kauf einer Immobilie und bei einer Anschlussfinanzierung bei gleichzeitigem Wechsel des Finanzinstituts.

Der Baufinanzierungs-Schutzbrief kann zu einer Immobilienfinanzierung abgeschlossen werden, unabhängig vom Finanzinstitut. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Eigen- oder Fremdnutzung der Immobilie oder des Grundstücks handelt.


Leistungen und Voraussetzungen

  • Der Baufinanzierungs-Schutzbrief ist schon bei Darlehensbeantragung und bis zu 12 Monate nach Abschluss des Darlehensvertrags abschließbar. Der Arbeitslosigkeitsbaustein ist optional wählbar.
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Wartezeit:  Grundsätzlich 6 Monate, sofortiger Versicherungsschutz bei Unfall für Leistungen im Fall von Arbeitsunfähigkeit und Tod
  • Karenzzeit:  Die Karenzzeiten vor Zahlungen von Arbeitsunfähigkeits- und Arbeitslosigkeitsrenten beginnen bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit (unabhängig von der medizinischen Ursache)/Arbeitslosigkeit neu zu laufen.
  • Versicherungsdauer:  Mindestens 10 Jahre, maximal 35 Jahre/Gesamtlaufzeit des Darlehens
  • Altersgrenzen:  Mindest-/Höchsteintrittalter 18/57 Jahre, Höchstendalter 67 Jahre   

Versicherungen für Hausbesitzer

  1. Wohngebäudeversicherung
  2. Elementarversicherung
  3. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
  4. Berufsunfähigkeitsversicherung
  5. Risikoversicherung