Hauskredit mit befristetem Aufenthaltstitel

Was ist finanzierbar?

  • Hausfinanzierung auch mit befristetem Aufenthaltstitel
  • Möglich bei unbefristeter Arbeitsgenehmigung
  • ISB-Wohnförderung bei Restzeit mind. 12 Monaten möglich
  • Neubau - Hauskauf - Modernisierung - Auto - Möbel
  • Finanzierungen für Nicht-EU-Ausländer
  • Über 25 Jahre Erfahrung
  • Individuelle, kostenfreie und unverbindliche Beratung
  • Finanzierungsvermittlung an alle Banken bundesweit