Hauskredit mit befristetem Aufenthaltstitel
Was ist finanzierbar?
- Hausfinanzierung auch mit befristetem Aufenthaltstitel
- Möglich bei unbefristeter Arbeitsgenehmigung
- ISB-Wohnförderung bei Restzeit mind. 12 Monaten möglich
- Neubau - Hauskauf - Modernisierung - Auto - Möbel
- Finanzierungen für Nicht-EU-Ausländer
- Über 25 Jahre Erfahrung
- Individuelle, kostenfreie und unverbindliche Beratung
- Finanzierungsvermittlung an alle Banken bundesweit